Zu Beginn des Jahres steht man zum wiederholten Male vor der gleichen Aufgabenstellung: die erforderliche Einkommensteuererklärung muss angefertigt werden! Auch die gleichen Sorgen erhalten Einzug: „Habe ich in der Tat alles hundertprozentig, lückenlos und fristgemäss beim Ausfüllen berücksichtigt?“.
Diesen Stress können Sie vermeiden. Denn was für Sie einzig eine unangenehme Bürde darstellt, ist für uns gängige Routine. Aus diesem Grund können wir Ihnen unseren Service auch zu wirklich fairen Preisen anbieten und Sie profitieren von unserer mehrjährigen Erfahrung im Bereich der Steuererklärung speziell für den Kanton Thurgau.
Lassen Sie Ihre Einkommensteuererklärung für 2022 lieber von unserem ausgebildeten Fachpersonal abwickeln. So vermeiden Sie unerfreuliche Fehler beim Ausfüllen und Sie profitieren von allen Abzügen.
Der Steuerberater muss nicht teuer sein. Ganz im Gegenteil: Ab 95 Franken übernehmen wir die Arbeit für Sie und erledigen Ihre gesamte Steuererklärung in Lengwil. Eine große Anzahl unserer Kunden spart durch unseren Rundum-Service signifikant mehr Steuern ein und profitieren noch dazu u.a. von:
Laufender Anpassung an gesetzliche Vorschriften
Garantierte Einhaltung von Fristen und Terminen
Steuerberatung inklusive Abhol- und Bringservice
Abzug ALLER Kosten von der Steuer
Doch das ist noch lange nicht alles. Erfahren Sie, weswegen Sie am besten schon jetzt unser Fachpersonal für den Kanton Thurgau kontaktieren sollten.
Unser Service im DetailIm Rahmen der Preisgestaltung setzen wir auf maximale Transparenz.
Persönliche Korrespondenz im Kanton Thurgau
Auswertung Ihrer Unterlagen
Beratung, Optimierung und Steuertipps
Fristgerechte Einreichung Ihrer Steuererklärung
Persönliche Korrespondenz im Kanton Thurgau
Auswertung Ihrer Unterlagen
Beratung, Optimierung und Steuertipps
Fristgerechte Einreichung Ihrer Steuererklärung
Persönliche Korrespondenz im Kanton Thurgau
Auswertung Ihrer Unterlagen
Beratung, Optimierung und Steuertipps
Fristgerechte Einreichung Ihrer Steuererklärung
Persönliche Korrespondenz im Kanton Thurgau
Auswertung Ihrer Unterlagen
Beratung, Optimierung und Steuertipps
Fristgerechte Einreichung Ihrer Steuererklärung
Die Pflicht zur Einreichung der Steuererklärung gilt für volljährige Personen mit Wohnsitz, Liegenschaften oder Betriebsstätten im Kanton Thurgau. Angestellte wie auch Selbstständige sollten daher ihre entsprechenden Steuererklärungen für das Jahr 2022 bis spätestens Ende März 2023 beim Steueramt Lengwil eingereicht haben.
Sowohl Ehepaare, wie auch eingetragene Partnerschaften werden gemeinsam besteuert. Hier muss eine gemeinschaftliche Steuererklärung abgegeben werden.
Da das kantonale Steuerrecht vielschichtige Bestimmungen enthält, kann das Beiziehen eines Steuerexperten ratsam sein. Ein guter Steuerberater hilft, alle zulässigen Abzugsmöglichkeiten zu erkennen, korrekt zu erfassen und generell Fehler beim Ausfüllen zu vermeiden.
So viel Zeit bleibt Ihnen, um die Steuererklärung für das Jahr 2022 im Kanton Thurgau einzureichen:
Steuerberatung muss nicht teuer sein. Holen Sie noch heute Ihr unverbindliches und absolut kostenloses Angebot bei uns ein.
Hauptstr. 8
8574 Lengwil
Tel: 071 686 30 00 Email: gemeinde@lengwil.ch Web: http://www.lengwil.ch
Infos zu Zahlungsaufschub und Erleichterungen unter: